Die ersten 50 min kosten 130 €
jede weitere 10 min kosten 22,50 €
Berechnet wird die tatsächliche, mindestens jedoch die vereinbarte Zeit. Bei Einzelgesprächen plane ich, wenn nichts anderes vereinbart, 50 min, bei Paargesprächen 90 min (220 €) ein.
Gutverdiener sind angehalten, freiwillig mehr zu bezahlen. Diese Mehreinnahmen verwende ich dafür, KlientInnen mit sehr geringem Einkommen oder finanziellen Engpässen, beim Preis entgegenzukommen.
Therapie ist nach Paragraph § 4 Nr. 14 UStG (heilberufliche Tätigkeit) von Umsatzsteuer befreit.
Bei der Paarberatung kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, wenn die Beratung nicht zur Behandlung einer psychischen Störung dient.
Preise für Coaching/Seminare/Workshops auf Anfrage, wenn sie nicht auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage stehen.
Therapiesitzungen:
Das Honorar ist wahlweise entweder am Ende einer Sitzung in bar oder monatlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst frühzeitig ab, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann.
Bei Absagen am Tag vor dem vereinbarten Termin berechne ich Ihnen die Hälfte des vereinbarten Honorars. Bei Absagen am Tage der Terminvereinbarung muss der volle Preis von Ihnen beglichen werden.
Gruppentrainings und Ausbildungsgruppen:
Die Preise für Gruppentrainings/Ausbildungsgruppen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Unterseiten dieser Webseite. Die Teilnahmegebühr ist entweder vor dem Training zu überweisen, oder am ersten Trainingstag bar zu entrichten. Stornierungen sind bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Gruppentrainings/der Ausbildungsgruppen kostenlos möglich. Bei Stornierungen zwischen acht und vier Wochen vor Beginn fällt die Hälfte der Trainingsgebühr an. Bei kurzfristigeren Absagen ist die volle Gebühr zu entrichten.
Supervision, Coaching, Paar- oder Familientherapie:
Beratung, Supervision, Paartherapie oder Erziehungsberatung zählen grundsätzlich nicht zu den Kassenleistungen und müssen in jedem Fall selbst bezahlt werden.
Psychotherapie:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie bei von den Kassen zugelassenen Therapeuten.
Systemische Therapie wird seit Juli 2020 als ambulante Leistung für Erwachsene von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Da meine Ausbildung in Systemischer Therapie jedoch länger zurückliegt und die von der Kassen geforderten Kriterien nicht erfüllt, kann ich kann ich nicht mit den Krankenkassen abrechnen.
Die Hypnosetherapie ist zwar eine wissenschaftlich anerkannte Methode, wird aber in Deutschland nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Die Grundlage auf der ich Psychotherapie anbiete ist eine Zulassung als Heilpraktiker, beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie.
Gibt es Ausnahmen, in denen die Kasse doch bezahlt?
Manchmal ist eine (Teil-) Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung (bei gesetzlichen Krankenkassen) möglich, da ich unter anderem auch die Heilpraktiker-Erlaubnis für Psychotherapie (HeilprG) erworben habe. In einer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse kann dies geklärt werden. Wichtig ist, dass sie ausdrücklich nach Heilpraktiker für Psychotherapie fragen.
Es gibt, gemessen an dem Bedarf, jedoch nach wie vor zu wenig Therapeuten mit Kassenzulassung, deshalb sind die Wartezeiten oft monatelang. Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie theoretisch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verlangen, dass Sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber keine Kassenzulassung besitzt.
Dieses Verfahren ist jedoch schwierig und aufwändig. Die Krankenkassen sind aufgrund des hohen Kostendrucks im Gesundheitswesen sehr zurückhaltend bei der Bezahlung dieser Leistungen.
In Deutschland gibt es leider aus berufspolitischen Gründen eine starke Einschränkung der zugelassenen Psychotherapieverfahren. Die oben genannten Verfahren kamen für mich aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.
Ein wichtiger Grund für mich, keine von den Kassen anerkannte Therapieausbildung zu machen war, dass ich in diesen Verfahren bereits gute Grundkenntnisse erworben habe. Mein Psychologiestudium war stark verhaltenstherapeutisch und die psychosomatische Klinik in der ich vier Jahr lang arbeitete, war überwiegend tiefenpsychologisch ausgerichtet. Deshalb zog ich es vor, mein therapeutisches Repertoire mit den Ausbildungen zum systemischen Familientherapeuten, Hypnosetherapeuten, Traumatherapeuten und in Energetischer Psychologie zu erweitern.
Außerdem hätte ich, um als psychologischer Psychotherapeut anerkannt zu werden, ein Praktikum von 1,5 Jahren in einer Klinik machen müssen, wobei mindestens ein Jahr davon komplett ohne Vergütung gewesen wäre. Dass ich schon jahrelange als Therapeut in einer Klinik gearbeitet habe, interessiert die Ausbildungsinstitute hierbei nicht.
Hinzu kommt, dass die Kassenvereinigung nur eine begrenzte Zahl von Psychotherapeuten in einer Region zulässt. Das hat nicht nur lange Wartezeiten und Überlastung bei den zugelassenen Therapeuten zur Folge, sondern auch, dass viele Psychotherapeuten, zwar eine Ausbildung haben, sich aber dennoch nicht niederlassen können. Sie müssen warten, bis ein Therapeut in ihrer Region aufhört. Um den Kassensitz zu übernehmen, bezahlen sie dann ihren Vorgängern hohe Ablösesummen.
Betrachtet man die psychotherapeutische Landschaft europaweit, stellt man fest, dass ich mit meinen Qualifikationen in vielen europäischen Ländern als Psychotherapeut anerkannt wäre.
Also habe ich mich für eine Privatpraxis entschieden, mit dem Vorteil, dass ich in der Wahl der Behandlungsmethoden frei bin und so die Möglichkeit habe, mit einer großen Vielseitigkeit sehr individuell auf meine KlientInnen einzugehen.